Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

1.1 Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsere Lieferungen oder Leistungen schließen.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

1.3 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- /Minderungser-klärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. ANGEBOTE UND PREISE

2.1 Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

2.2 Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres schriftlichen Einverständnisses.

2.3 Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen.

2.4 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.5 Bei den Rabatten in der "Kategorie Sale of the Week" behält sich die Vertriebsarena GmbH das Recht vor, die Bedingungen dieses Angebots jederzeit, ohne vorherige Ankündigung zu ändern, indem dies online geschieht.

2.6 Verkaufsartikel haben eine begrenzte Verfügbarkeit und sind sehr beliebt. Wir können die Verfügbarkeit von Verkaufsartikeln nicht garantieren.

2.7 Die Angebote in der Kategorie "Sale of the Week" können nicht in Kombination mit anderen Aktionen oder Rabatten genutzt werden.

2.8 Rabattcode Gültigkeit" = bei Ausstellung eines Rabattcodes festgelegter Zeitraum, in welchem der Rabattcode gültig ist. 

2.9 Eine Barauszahlung von Restguthaben bzw. dem Gegenwert von Rabattcodes ist ausgeschlossen.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (gültig für den Einzelhandel)

3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2%Skonto, oder nach 30 Tagen netto Kasse ohne Abzüge.

3.2 Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

3.3 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

3.4 Bei Bestellungen über Vereinssortimente tritt die VertriebsArena GmbH nur als Vermittler auf. In diesen Fällen weist die VertriebsArena GmbH die Zahlungskonditionen des Zulieferers aus.

4. LIEFERBEDINGUNGEN  

4.1  Für alle Lieferungen unter einem netto Bestellwert von EUR 800,- fällt eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 6,- pro Paket an. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erfolgen, wird die Versandkostenbeteiligung nur einmal berechnet. Palettenware unter einem netto Bestellwert von EUR 500,- wird mit EUR 65 ,- pro Palette berechnet. Bei Auslandslieferung weichen die Preise ab. Pakete in die EU ab 20 EUR, Rest der Welt ab 35 EUR

4.2 Unser Mindestauftragswert beträgt netto EUR 200,-/ EUR 150,- (HSV-Subshop)

4.3 Bei Aufträgen unter EUR 200,- netto / EUR 150,- netto (HSV-Subshop) berechnen wir zusätzlich zur Fracht- und Versandpauschale einen Mindermengenzuschlag von netto EUR 15,-.

4.4 Für Expresssendungen behalten wir uns vor, pro Paket EUR 15,- zusätzlich zu berechnen.

4.5 Für den Palettenversand, unter einem Bestellwert von EUR 800,-, berechnen wir pro Palette EUR 65,- .

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

5.2 Der Auftraggeber tritt im Voraus an uns alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Ware oder sonstigen Geschäften mit der Ware sicherungshalber ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird unsere Ware zusammen mit anderer Ware verkauft, gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Der Auftraggeber ist zum Verkauf der Ware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Solange unsere Forderungen nicht erfüllt sind, hat der Käufer die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und an uns abzuführen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen und uns die notwendigen Unterlagen herauszugeben.

5.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung oder Vermischung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

6. LIEFERUNG

6.1 Liefertermine und –fristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lager (Erfüllungsort) verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.

6.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“; Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

6.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.

6.4 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Arbeitskämpfe oder Betriebsstörungen, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise vom jeweiligen Auftrag zurückzutreten.

6.5 Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

7. ANNAHMEVERZUG DES AUFTRAGGEBERS

7.1 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die nicht abgeholte Ware auf Rechnung des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen und ein Lagergeld verlangen oder bei einem Spediteur auszulagern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

7.2 Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 25 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Werktagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt längstens 1 Jahr seit Auslieferung der Ware.

8.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

8.4 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

8.5 Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Auftraggeber uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung). Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.

9. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzan-sprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, so zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässig-keit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von Euro 500 000,- je Schadensfall begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. URHEBERRECHT

10.1 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungs-zweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbe-haltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.

10.2 Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge sowie Display jeglicher Art bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Zugänglich-machung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf unserer Genehmigung. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen

11. KORREKTUREN / DRUCKAUFTRÄGE

11.1 Korrekturabzüge und –andrücke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns produktionsreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

11.2 Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz, oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.

11.3 Für erhebliche Abweichung der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.

11.4 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.

12. IMPRESSUM

Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel den Namen unserer Zulieferer anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.

13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG

13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen.

13.2 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremen.

13.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

13.4 Sollte einer dieser Punkte unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.

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